Dreigliederung in einfacher Sprache

Ein Versuch

Volksmund
von Michael Wilhelmi

Auf dem Impulstreffen 2019 in Stuttgart haben wir im Worldcafé den Versuch gemacht und uns in
einfacher Sprache über Dreigliederung unterhalten.
Das ging dann etwa so:
(1) Beispieltext:
Aus dem Heft: Sozialimpulse 4/2018, Seite 8, André Bleicher
„Kritisch sieht Steiner (GA 23, S.74 ff) auch die Vermittlung von Rechtsfragen mit der Wirtschaft.
Dies zeigt sich einerseits ganz offensichtlich, wenn Staatsorganen mit ihren bürokratischen
Interessen die Verwaltung wirtschaftlicher Unternehmen obliegt. Denn jene haben immer die
Tendenz, wirtschaftliche Sachfragen von außen zu steuern, weil sie ihre Existenz aus einem Gebiet
ableiten, das sich selbst aus lediglich politischem Gesichtspunkten gebildet hat, Deshalb müssen
Staatsorgane zwangsläufig ihre politischen Funktionen und Interessen unmittelbar in die
Organisation und Bewertung der Warenproduktion hineintragen. Oftmals wird eine staatliche
Wirtschaftspolitik als notwendige Korrektur von unerwünschten Marktprozessen begründet. Dies beweist für Steiner nur den Mangel rein marktwirtschaftlicher Organisation, aber nicht die wirtschaftliche Effizienz des Staates. Das Marktversagen kann durch den Staat nicht wirklich behoben werden (Staatsversagen).“
(2) In einfacher Sprache wird gesagt:
Wir haben mit unserer Dreigliederung die Möglichkeit, real ablaufende gesellschaftliche Vorgänge
aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Dadurch können wir Probleme anders benennen, als
das allgemein üblich ist.
Es ist allgemein üblich, zu sagen, dass der Staat manche Wirtschaftsaufgaben selber übernehmen muss, weil die Geldgier der Bosse die Leute auspresst, wenn sie nur die Macht dazu haben. Wenn der Staat handelt, wird diese Macht eingedämmt.
Aus Sicht der Dreigliederung dazu:
Die oben genannte Schlussfolgerung geht nur auf, weil allgemein die Wirtschaft mit „Marktwirtschaft“ gleichgesetzt wird. Doch Wirtschaft kann noch ganz anders sein; weder Marktwirtschaft noch Staatswirtschaft. Wirtschaft kann so sein, dass sie keine moralische Korrektur braucht. Sie ist dann in sich selbst stimmig. Das zu beschreiben, und zu beweisen, wäre allerdings ein ganz neues Kapitel und
sprengt die oben genannte Aufgabenstellung. Die Erfahrung lehrt, dass der Staat im
Allgemeinen kein guter Wirtschafter ist (Staatsversagen).“
Der erste Satz aus dem Beispieltext („kritisch …) bleibt mir unverständlich, auch wenn man den
Text GA 23 liest. Es könnte sich um einen Schreibfehler handeln. Statt „Vermittlung“ könnte
„Vermischung“ gemeint sein. In der GA 23, S.74 ff geht es um die Erbschaftsregelung. Konkret:
Soll der Staat Gesetze zur Erbschaftsregelung erlassen oder soll er gleich die Erbschaft an sich
nehmen.